Sollte es Ihnen bedingt durch eine Gehbehinderung nicht möglich sein, unsere Praxisräume aufzusuchen, verordnet Ihr Arzt Ihnen
Hausbesuch
.
Wir vereinbaren mit Ihnen feste
Termine
und führen die Sprachtherapie in Ihrer Wohnung durch.
Bei entsprechender vorliegender ärztlicher Verordnung können wir den Hausbesuch mit der Kasse abrechnen.
Wenn Sie den Hausbesuch ohne entsprechende ärztliche Verordnung wünschen, kommen wir auch zu Ihnen,
dann müssen Sie aber die Kosten der Hausbesuchspauschale selber tragen.
Wir sind mit modernen Hilfsmitteln wie z.B.
Notebook
ausgestattet und bringen dies bei Bedarf zum Hausbesuch mit.