Sollte es Ihnen bedingt durch eine Gehbehinderung nicht möglich sein, unsere Praxisräume
aufzusuchen, verordnet Ihr Arzt Ihnen Hausbesuch.
Wir vereinbaren mit Ihnen feste Termine und führen die
Sprachtherapie in Ihrer Wohnung durch.
Bei entsprechender vorliegender ärztlicher Verordnung können wir den Hausbesuch mit der Kasse abrechnen.
Wenn Sie den Hausbesuch ohne entsprechende ärztliche Verordnung wünschen, kommen wir auch zu Ihnen,
dann müssen Sie aber die Kosten der Hausbesuchspauschale selber tragen.
Wir sind mit modernen Hilfsmitteln wie z.B. Notebook ausgestattet und bringen dies bei Bedarf zum Hausbesuch mit.